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Bestätigungsvermerk des Abschlussprüfers¹

An den Aufsichtsrat der Infineon Technologies AG:

 

Wir haben den beigefügten, von der Infineon Technologies AG ("Gesellschaft") aufgestellten Konzernabschluss bestehend aus, Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Kapitalflussrechnung und Eigenkapitalveränderungsrechnung, für die Geschäftsjahre vom 1. Oktober bis 30. September 2008, 2007 und 2006 geprüft. Daneben haben wir das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 30. September 2008 geprüft, das auf den Kriterien basiert, die im Internal Control – Integrated Framework, das vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission ("COSO") herausgegeben wurde, festgelegt sind. Aufstellung und Inhalt des Konzernabschlusses, die Aufrechterhaltung eines effektiven internen Kontrollsystems über die Finanzberichterstattung sowie die Prüfung der Wirksamkeit des internen Kontrollsystems über die Finanzberichterstattung, wie im beiliegenden Jahresbericht des Vorstands über das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung dokumentiert, liegen in der Verantwortung des Vorstands der Gesellschaft. Unsere Aufgabe ist es, auf Grundlage der von uns durchgeführten Prüfung eine Beurteilung über den Konzernabschluss und das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung abzugeben.

 

Wir haben unsere Konzernabschlussprüfung nach den Grundsätzen des Public Company Accounting Oversight Board (United States) durchgeführt. Danach ist eine Prüfung so zu planen, dass mit hinreichender Sicherheit beurteilt werden kann, ob der Konzernabschluss frei von wesentlichen Fehlaussagen ist und die Gesellschaft in allen wesentlichen Aspekten ein wirksames internes Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung aufrecht erhält. Im Rahmen der Prüfung werden die Nachweise für die Wertansätze und Angaben im Konzernabschluss auf Basis von Stichproben beurteilt. Die Prüfung beinhaltet die Beurteilung der angewandten Bilanzierungsgrundsätze und der wesentlichen Einschätzungen des Vorstands der Gesellschaft sowie die Würdigung der Gesamtdarstellung des Konzernabschlusses. Unsere Prüfung des internen Kontrollsystems über die Finanzberichterstattung beinhaltete die Erlangung eines Verständnisses über das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung, der Risikoeinschätzung hinsichtlich des Vorliegens einer wesentlichen Schwäche und die Prüfung des Aufbaus und der Wirksamkeit der internen Kontrollsystems basierend auf unserer Risikobeurteilung. Unsere Prüfung umfasste auch die Durchführung von anderen Prüfungshandlungen, sofern wir dies als notwendig erachtet haben. Wir sind der Auffassung, dass unsere Prüfung eine hinreichend sichere Grundlage für diese Beurteilungen bildet.

 

Das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung einer Gesellschaft ist ein nach den Grundsätzen der U.S. Generally Accepted Accounting Principles entwickelter Prozess, um mit hinreichenden Sicherheit die Aufstellung des Konzernabschlusses und der Finanzberichterstattung für externe Berichtszwecke zu gewährleisten. Das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung beinhaltet Grundsätze und Maßnahmen, (1) zur Einhaltung der Buchführung, mit hinreichender Genauigkeit, über die Geschäftsvorfälle und Abgänge der Vermögenswerte, (2) zur Erfassung von Geschäftsvorfällen mit hinreichender Sicherheit, um die Aufstellung des Konzernabschlusses gemäß den U.S. Generally Accepted Accounting Principles zu ermöglichen und zur Sicherstellung, dass die Belege und Aufwendungen der Gesellschaft nur nach Genehmigung durch die gesetzlichen Vertreter erfolgen, und (3) zur Gewährleistung mit hinreichender Sicherheit der Vorbeugung und zeitnaher Aufdeckung von unbefugtem Erwerb, Gebrauch oder Verkauf von Vermögenswerten der Gesellschaft, welche einen wesentlichen Einfluss auf den Konzernabschluss haben könnten. Auf Grund der inhärenten Begrenzung könnte es sein, dass das interne Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung einer Fehlaussage nicht vorbeugt oder aufdeckt. Ferner sind Prognosen über die Beurteilung der zukünftigen operativen Wirksamkeit mit dem Risiko verbunden, dass die Kontrollen nicht mehr sachgerecht auf Grund von Veränderung der Umstände oder sich der Umfang an Ordnungsmäßigkeiten hinsichtlich der Grundsätze und Maßnahmen verschlechtert.

 

Nach unserer Überzeugung vermittelt der oben genannte Konzernabschluss in Übereinstimmung mit den U.S. Generally Accepted Accounting Principles ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Konzerns zum 30. September 2008, 2007 und 2006. Daneben sind wir der Überzeugung, dass die Gesellschaft in allen wesentlichen Aspekten über ein wirksames internes Kontrollsystem über die Finanzberichterstattung zum 30. September 2008 basierend auf den Kriterien, die im Internal Control – Integrated Framework, das vom Committee of Sponsoring Organizations of the Treadway Commission ("COSO") herausgegeben wurde, festgelegt sind, verfügt.

 

 

MÜNCHEN, DEN 23. DEZEMBER 2008

 

KPMG AG

WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

 

(VORMALS KPMG DEUTSCHE TREUHAND-GESELLSCHAFT

AKTIENGESELLSCHAFT WIRTSCHAFTSPRÜFUNGSGESELLSCHAFT

 

 

1 Der nachfolgend abgedruckte Bestätigungsvermerk ist die Übersetzung aus dem rechtsverbindlichen englischen
   Bestätigungsvermerk, der zusammen mit dem nach U.S. Generally Accepted Accounting Principles (US-GAAP) aufgestellten
   Konzernabschluss im Geschäftsbericht "Form 20-F" bei der Securities and Exchange Commision (SEC) eingereicht wurde.

 

 

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